ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Agnes Boros (“AGB”) Stand März 2025

Agnes Boros

  • Unter dem Namen AB Handgemacht bietet Agnes Boros als Inhaber eines nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens ein breites Spektrum an saisonaler Deko, Auftragsarbeiten und Workshops an.
  • Das Leistungsspektrum von Agnes Boros lässt sich im Wesentlichen in die untenstehenden Leistungen zusammenfassen, welche mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (“AG“) jeweils in einem auf den Auftrag angepassten Vertrag samt Leistungsbeschreibung individuell ausgehandelt und vereinbart werden:

(i)        Saisonale Dekoration aus Treibholz, Altholz, Naturschätzen und Upcycling Materialien

(ii)       Personalisierte Auftragsarbeiten; und

(iii)      Kreativ-Workshops.

GELTUNG

  • Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Agnes Boros dem/der AG erbringt, gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in der jeweils gültigen Fassung. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des/der AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir haben schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Agnes Boros und dem/der AG. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
  • Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
  • Für Verträge mit Verbrauchern (iSd §§ 1 ff Konsumentenschutzgesetz) (im Folgenden “Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Im Besonderen gelten für Verbrauchergeschäfte nicht jene Punkte, denen die Wendung “Für Unternehmer” vorangestellt ist und solche Bestimmungen, welche dezidiert auf die Anwendbarkeit lediglich im Unternehmergeschäft/ausgeschlossen bei Verbrauchergeschäften hinweisen.

VERTRAGSABSCHLUSS/ LEISTUNGSERBRINGUNG

  • Angebote (in mündlicher oder schriftlicher Form) von Agnes Boros sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich und mit einer maximalen Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellung befristet. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, sonstigen Dokumenten.

Dieser Punkt 3.1. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

  • Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Dienstnehmern/-innen, Zustellern/-innen etc abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden in Euro angegeben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Angebote und Kostenvoranschläge basieren auf den jeweiligen zur Angebotslegung/Kostenvoranschlagerstellung vorherrschenden Preislage (Lohn- und Materialkosten). Preisänderungen behält sich Agnes Boros ausdrücklich vor. Besteht der/die AG auf einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser von Agnes Boros separat in Rechnung gestellt. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Dieser Punkt 3.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

  • Die Erteilung eines Auftrags an Agnes Boros kann sowohl schriftlich (per E-Mail) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Agnes Boros übermittelt dem/der AG innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags einen schriftlichen Vertrag (Auftragsbestätigung (Angebotsannahme)) oder informiert den/die AG über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Agnes Boros und dem/der AG zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird.
  • Der Inhalt des mit dem/der AG abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen und diesen AGB. Sollten Regelungen im schriftlichen Vertrag samt Anlagen, in Widerspruch zu diese AGB stehen, dann gehen die Regelungen in unserem schriftlichen Vertrag samt Anlagen vor, da dieser Vertrag individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurde.
  • Liefer-/Leistungstermine und -fristen die von Agnes Boros genannt wurden, gelten als ungefähre Schätzungen und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen Agnes Boros hergeleitet werden.
  • Der/die AG sichert zu, dass er/sie Agnes Boros die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Dokumente und Unterlagen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung stellt. Erst nach der Auftragserteilung an Agnes Boros bekanntgewordene Informationen, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind, wird der/die AG unverzüglich an Agnes Boros weiterleiten. Der/die AG trägt die Mehrkosten für Arbeiten/Mehraufwand die Agnes Boros dadurch entstehen, dass der/die AG unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder für Mehraufwand, der aufgrund von nachträglich geänderten Angaben entsteht. Diese Mehrleistungen werden dem/ der AG gegenüber nach Stundensatz abgerechnet.
  • Bei Lieferungen außerhalb Österreichs können zusätzliche Zölle und/oder Abgaben anfallen, einschließlich allfälliger Ein- oder Ausfuhrabgaben und allfälliger Verbrauchssteuern. Derartige Zölle und/oder Abgaben sind zur Gänze vom AG zu tragen.
  • Selbstabholung: eine kostenlose Abholung der fertigen Auftragsarbeit im Atelier von Agnes Boros kann nach Verfügbarkeit von Agnes Boros vereinbart werden. Es besteht jedoch seitens des/der AG kein Anspruch darauf. Die Selbstabholung erfolgt direkt im Atelier in 1140 Wien, nach vorheriger Terminabsprache. Die Qualitätskontrolle hat bei Warenübernahme zu erfolgen. Nach erfolgter Qualitätskontrolle gehen alle Risiken auf den AG über.
  • Lieferung: Die fertigen Produkte werden über die Österreichische Post als Paket mit Sendungsverfolgung befördert. Die angegebenen Lieferzeiten sind Orientierungswerte. Falls der Versand sich ohne Verschulden von Agnes Boros verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den/die AG über. Eine Verzögerung über den angegebenen Liefertermin hinaus berechtigt den/die AG daher nicht zur Stornierung oder Rückabwicklung seiner Beauftragung.
  • Workshops: Anmeldungen, Umbuchungen sowie Stornierungen zu den Workshops werden nur schriftlich per Post oder per E-Mail entgegengenommen. Agnes Boros bestätigt innerhalb von 48 Stunden die rechtsverbindliche Anmeldung mittels Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  • Workshops: Das Zustandekommen eines Workshops hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Erst bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl kommt zwischen Agnes Boros und dem AG ein verbindlicher Vertrag zustande. Agnes Boros behält sich vor, Workshops abzusagen. Bei einem Ausfall des Workshops durch Krankheit von Agnes Boros oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Workshops. Ersatz für entstandene Aufwendungen (zB Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche gegenüber dem Workshop sind daraus nicht abzuleiten. Muss ein Workshop abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Workshopbeiträgen. Die die Teilnehmenden werden von einer Absage in geeigneter Weise informiert.

WIDERRUFSBELERHRUNG VERBRAUCHER IM FERNABSATZ

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Agnes Boros im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Unter Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zu verstehen, der ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zB Brief, E-Mail, Telefon, oder Telefax) zustande kommt.

Die Widerrufsfrist beträgt beim Fernabsatzgeschäft vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder dem allfällig späteren Tag, an dem Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich, Agnes Boros, Underreingasse Nr. 39, 1140 Wien, info@ab-handgemacht.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den mit Agnes Boros abgeschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages mit Agnes Boros unterrichten, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

Agnes Boros, Underreingasse Nr. 39, 1140 Wien, info@ab-handgemacht.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (+) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)

-Bestellt am (*) / erhalten am (*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-Datum

(*) Unzutreffendes streichen

FRISTEN / TERMINE

  • Liefer-/Leistungstermine und -fristen die von Agnes Boros genannt wurden, gelten als ungefähre Schätzungen und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen Agnes Boros hergeleitet werden.
  • Von Agnes Boros bekanntgegebene Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind vom/von der AG nicht unbillig zu vereiteln. Sofern ein/eine AG eine von Agnes Boros gehörig angeboten Leistung nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort abnimmt, so gerät der/die AG in Schuldnerverzug, sodass auch die negativen Folgen der Gefahrtragung (zufälliger Untergang der angebotenen Ware/Leistung) auf den/die AG übergehen.
  • Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Agnes Boros bei einem als verbindlich vereinbarten Termin aus Gründen, die nicht der Sphäre von Agnes Boros zuzurechnen sind (unvorhersehbare Betriebsstörungen, Verspätung der Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen) oder nicht von Agnes Boros zu vertreten sind, wie etwa höhere Gewalt, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (Wetterkatastrophen oder Pandemien), dann ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und verlängern die Frist entsprechend.

GEHILFEN

  • Agnes Boros obliegt die Entscheidung nach freiem Ermessen, Leistungen selbst auszuführen, von Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen, oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Subunternehmer).
  • Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des/der AG. Agnes Boros verfügt über ein sachkundiges Partnernetzwerk und wird etwaige Subunternehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

PREISE / HONORAR

  • Leistungen von Agnes Boros werden auf Basis des für das Fachgebiet jeweils zutreffenden Leistungsziels, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Umstände der Leistungserbringung bemessen. Ändern sich die Parameter für die Kalkulation während der Bearbeitungszeit, so werden die danach erbrachten Leistungen auf Grundlage der neuen Parameter verrechnet.
  • Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc verändern, so ist Agnes Boros berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

Punkt 7.2. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

  • Mehrleistungen durch Änderungen, die nicht der Sphäre von Agnes Boros zuzurechnen sind und eine Neubearbeitung oder Umarbeitung einzelner Bereiche erfordern, insbesondere infolge geänderter Auftraggeberwünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfang zusätzlich zu vergüten.
  • Das Entgelt gemäß Punkt 7.4. und 7.5. dieser AGB wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart, wodurch eine Anpassung dieser Entgelte auf Basis des VPI 2020 erfolgt. Die Indexierung erfolgt jährlich, jeweils am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, (derzeit 10% oder 20%), soweit eine solche anwendbar ist sowie zuzüglich sonstiger Abgaben und Steuern. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Ist keine österreichische USt anwendbar (etwa bei Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum), werden wir keine österreichische USt vorschreiben. Bei der Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum mag dann aber Umsatzsteuer in einem anderen Land, etwa am Sitz des/der AG (oder eine vergleichbare andere lokale Steuer) zu entrichten sein. Es ist diesfalls Sache des/der AG, solche Steuer fristgerecht zu erklären und abzuführen.
  • Werden Geräte oder sonstige Materialien vom/von der AG bereitgestellt, ist Agnes Boros berechtigt, dem/der AG einen Zuschlag von 20% des Werts der beigestellten Geräte und/oder des Materials zu berechnen. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
  • Bei Folgeaufträgen ist Agnes Boros an die Einhaltung vorhergehender Preise nicht gebunden.

ZAHLUNG / VERZUGSZINSEN

  • Agnes Boros ist berechtigt (insbesondere bei Projekten mit höherem Auftragsvolumen oder bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere bei Aufträgen über EUR 1.000 oder Projekten, die sich über einen Zeitraum von zumindest drei Monaten erstrecken)), ihre Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen zu stellen. Teilrechnungen sowie die Schlusshonorarnote sind ab Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.

Für Entgeltzahlungen (bei Teilrechnungen oder Schlusshonorarnoten), die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden (Zahlungsverzug des/der AG), können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4% p.a) verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäft gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe (9,2% über dem Basiszinssatz p.a). Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig.

  • Agnes Boros ist berechtigt zur Deckung eines Aufwandes ein Akonto zu verlangen.
  • Personalisierte Auftragsarbeiten sind ausnahmslos im Voraus zu bezahlen, der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Aufträge werden erst nach Zahlungseingang bearbeitet.
  • Workshops sind ausnahmslos im Voraus zu bezahlen.
  • Allfällige von Agnes Boros individuell mit dem/der AG vereinbarte Skonti (etwa eingeräumte Rabatte und/oder Boni) können nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung in Abzug gebracht werden. Von Agnes Boros gewährte Skonti oder Rabatte setzten eine individuelle Einzelvereinbarung voraus, aus denen kein allgemeiner Rechtsanspruch für eine zukünftigen Auftrag der Agnes Boros vom/von der AG abgeleitet werden kann.
  • Agnes Boros ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf angelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
  • Der/die AG ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Agnes Boros nicht berechtigt. Eine Aufrechnung durch den/die AG ist nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich wenn Agnes Boros zahlungsunfähig ist und die Forderung des/der AG in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner/ihrer Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder von Agnes Boros anerkannt wurde. Forderungen gegen Agnes Boros dürfen durch den/die AG ohne ausdrückliche Zustimmung von Agnes Boros nicht abgetreten werden.

Dieser Punkt 8.7. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

  • Der/die AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

EIGENTUMSVORBEHALT

  • Jede von Agnes Boros gelieferte und sonst übergebene Ware (Material, etc) und Unterlagen (“Vorbehaltsgegenstände“) werden von Agnes Boros unter Eigentumsvorbehalt übergeben und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der letzten Honorarnote im Eigentum von Agnes Boros.
  • Gerät der/die AG mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist Agnes Boros berechtigt, Rückgabe der Vorbehaltsgegenstände bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der/die AG.
  • Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der Vorbehaltsgegenstände durch Agnes Boros liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Agnes Boros ist berechtigt die Räumlichkeiten des/der AG, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes soweit für den/die AG zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.
  • Der/die AG trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsgegenstände, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  • Die rechtsgeschäftliche Verfügung (bspw Verpfändung oder Sicherheitsübereignung) betreffend der Vorbehaltsgegenstände ist dem/der AG bis zur vollständigen Bezahlung der letzten Honorarnote an Agnes Boros (Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes) untersagt.
  • Im Fall einer durch Agnes Boros Weiterveräußerung von der Vorbehaltsgegenständen und Unterlagen (Pläne, Skizzen, Konzepte, Vorentwürfe etc) von Agnes Boros, tritt die/der AG alle Ansprüche gegen den Dritten/Erwerber (insbesondere die Kaufpreisforderung) an Agnes Boros ab.
  • Modifikationen, Abänderungen oder Bearbeitungen von Leistungen von Agnes Boros, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den/die AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Agnes Boros und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

MAHN- UND INKASSOSPESEN

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der/die AG die Agnes Boros entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 20,- zuzüglich Porto pro erfolgte Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 10,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind Agnes Boros alle Kosten und Spesen, die Agnes Boros aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten etc, vom/ von der AG zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

ANNAHMEVERZUG / VERZUG / VERTRAGSRÜCKTRITT

  • Im Fall, dass die von Agnes Boros zu erbringende Leistung vom/von der AG nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort angenommen oder die Leistungserbringung von Agnes Boros durch den/die AG verzögert oder verunmöglicht wird, dann gerät der/die AG in Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug durch den/die AG ist Agnes Boros berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Vertragserfüllung zu verlangen.
  • Agnes Boros ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der/die AG trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung (14 Tage) fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem mit Agnes Boros geschlossenen Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung oder Teilzahlungen) verstößt. Der/die AG hat Agnes Boros den von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen.
  • Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen ist Agnes Boros auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als zwei Monate durch den/die AG und bei Vereitelung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ebenso ist Agnes Boros zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Agnes Boros Bedenken hinsichtlich der Bonität eines/einer AG hat und diese(r) auf Begehren von Agnes Boros weder eine Vorauszahlung/Akonto noch eine taugliche Sicherheit leistet oder über das Vermögen des/der AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der/die AG seine/ihre Zahlungen einstellt.
  • Bei Zahlungsverzug des/der AG ist Agnes Boros von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) und Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von vierzehn Tagen – vom Vertrag zurückzutreten.
  • Tritt der/die AG – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so hat Agnes Boros die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
  • Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des/der AG steht Agnes Boros nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.

 

  • Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  • Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche von Agnes Boros bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • Die Absage der Workshopteilnahme des/der AG hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bei sämtlichen Workshops räumt Agnes Boros ein freiwilliges kostenloses Storno bis 30 Tage vor Beginn eines Workshops ein. Bei späterem Storno, bis 15 Tage vor Beginn des Workshops, wird eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Storno innerhalb von 14 Tagen vor Beginn, oder bei Nichtabmelden und Nichterscheinen beim Workshop ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Abhängig von freien Kapazitäten und einem entsprechend vorhandenen Angebot wird Agnes Boros versuchen, dem/die AG einen kostenfreien Alternativtermin zu ermöglichen.
  • Die Stornogebühr entfällt, wenn vom AG ein/e der Zielgruppe entsprechende/r Ersatzteilnehmer/in nominiert wird, die/der den Workshop besucht und den Teilnahmebeitrag leistet. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen der schriftlichen Abmeldung bei Agnes Boros. Der/die AG akzeptiert diese Bedingungen durch Anmeldung am Workshop.

TERMINSVERLUST

  • Soweit der/die AG seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen (etwa bei Gewährung einer Ratenzahlungsvereinbarung) abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
  • Punkt 12.1. gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit Agnes Boros ihre Leistung vollständig erbracht hat und auch nur eine rückständige Teilleistung des/der AG mindestens sechs Wochen fällig ist und der/die AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt wurde.

GEWÄHRLEISTUNG

14.1. Gewährleistung für Unternehmer:

14.1.1.       Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des/der AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe, der von Agnes Boros zu erbringenden Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Agnes Boros vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Agnes Boros werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistung von Agnes Boros, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des/der AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der/die AG oder ein von Agnes Boros nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der von Agnes Boros gelieferten und montierten Leistung/Ware vornimmt.

14.1.2.       Gewährleistungsansprüche für unwesentliche Mängel sind ausgeschlossen.

14.1.3.       Der Beweis des Vorliegens eines Mangels ist ausschließlich von dem/der AG zu führen. Die Anwendbarkeit des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

14.1.4.       Der/die AG ist nach Empfang der Lieferung oder Leistung dazu verpflichtet die Lieferung oder Leistung auf Mängel zu kontrollieren und unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Werktagen, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Entdecken des Mangels, etwaige Mängel Agnes Boros schriftlich anzuzeigen und zu rügen (§ 377 UGB). Erfolgt eine solche Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, so verliert der/die AG Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsanfechtungsansprüche. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweisen zu belegen.

14.1.5.       Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme des Werkes. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

14.1.6.       Der/die AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Agnes Boros zu ermöglichen.

14.1.7.       Solange der/die AG mit der eigenen Leistung in Verzug ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

14.1.8.       Die Fälligkeit des Honoraranspruches wird durch einen allenfalls durch Agnes Boros zu vertretenden Mangel nicht hinausgeschoben. Der/die AG hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht.

14.1.9.       Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

14.1.10.     Die Abtretung der Mängelansprüche des/der AG ist ausgeschlossen.

14.2. Gewährleistung für Verbraucher:

14.2.1.       Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des/der AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe, der von Agnes Boros zu erbringenden Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Agnes Boros vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Agnes Boros werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistung von Agnes Boros, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des/der AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden.

14.2.2.       Hinsichtlich der übrigen Regelungen zur Gewährleistung für Verbraucher wird auf die gesetzlichen Bestimmungen (ABGB; VGG) verwiesen.

14.2.3.       Der/die AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Agnes Boros zu ermöglichen.

14.2.4.       Die Abtretung der Mängelansprüche des/der AG ist ausgeschlossen.

SCHADENERSATZ / HAFTUNG

14.1. Schadenersatz/Haftung gegenüber Unternehmern:

14.1.1.       Agnes Boros haftet– mit Ausnahme von Personenschäden – nur für den Ersatz von Schäden, die Agnes Boros grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

14.1.2.       Die Haftung für Sachschäden, die von Agnes Boros grob fahrlässig verursacht wurden, ist mit der Höhe des Auftragswertes, maximal aber mit der Höhe der Haftpflichtdeckung als Obergrenze, begrenzt.

15.1.3.       Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Agnes Boros nur bei Vorsatz.

14.1.4.       Der/die AG haben zu beweisen, dass Agnes Boros ein Verschulden am Schadenseintritt trifft. Die gesetzliche Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.

14.1.5.       Der Schadenersatzanspruch ist gegenüber Agnes Boros innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des Werks geltend zu machen. Alle außerhalb der oben genannten Frist geltend gemachten Schäden gelten als präkludiert.

14.1.6.       Agnes Boros haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihrer Sphäre liegen (das sind etwa Wetterlage oder rechtzeitige Bereitstellung von Produkten).

14.1.9.       Wenn und soweit der/die AG für Schäden, für die Agnes Boros haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der/die AG zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Agnes Boros Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem/der AG durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).

14.1.10.     Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Agnes Boros, dritten Herstellern oder Importeuren vom/ von der AG unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der/die AG als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Agnes Boros hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

14.1.11.     Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für Agnes Boros zuzuordnende Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen.

14.2. Schadenersatz/Haftung gegenüber Verbrauchern:

14.2.1.       Agnes Boros haftet ausschließlich für von Agnes Boros verschuldete Schäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (ABGB). Bei leicht fahrlässig verschuldeten Sachschäden ist die Haftung von Agnes Boros ausgeschlossen. Die gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.

14.2.4.       Wenn und soweit der/die AG für Schäden, für Agnes Boros haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der/die AG zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von Agnes Boros insoweit auf die Nachteile, die dem/der AG durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).

14.2.5.       Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungs-vorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von Agnes Boros, dritten Herstellern oder Importeuren vom/ von der AG unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der/die AG als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und Agnes Boros hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

URHEBERRECHT

  • Unabhängig davon, ob das von Agnes Boros hergestellte Werk urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, erhält der/die AG das Recht, das Werk zum vertraglich bedungenen Zweck zu benutzen, aber nur unter der Bedingung der vollständigen Vertragserfüllung.
  • Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den von Agnes Boros angefertigten Werken verbleiben auch nach Zahlung des Entgelts bei Agnes Boros. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Werks oder des Nachbaus durch Dritte.
  • Die Verwendung der Pläne/Unterlagen für andere Projekte, die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch den/die AG ist nicht gestattet. Sofern eine Verwendung im Einzelfall durch Agnes Boros genehmigt wird, hat diese Zustimmung von Agnes Boros schriftlich zu erfolgen.
  • Agnes Boros hat das Recht, von dem/der AG im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten und Informationen ohne Einschränkung zu benützen. Sie können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden.
  • Agnes Boros ist berechtigt und die/der AG ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Werk den Namen von Agnes Boros anzuführen. Agnes Boros hat das Recht, der/dem AG die Veröffentlichung unter Namensangabe von Agnes Boros zu untersagen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet oder das Projekt nachträglich ohne Zustimmung von Agnes Boros abgeändert wird.
  • Der/die AG erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Bilder der hergestellten Produkte auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, sowie auf der Homepage von Agnes Boros veröffentlicht werden dürfen. Der AG kann der Veröffentlichung schriftlich gegenüber Agnes Boros widersprechen.
  • Workshops: Der AG erklärt ausdrücklich, dass die Aufnahme von Bildern vom/ von der AG die während des Workshops gemacht werden auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram, sowie auf der Homepage von Agnes Boros veröffentlicht werden dürfen. Der AG kann der Veröffentlichung schriftlich gegenüber Agnes Boros widersprechen.

ABTRETUNG VON RECHTEN

Der/die AG dürfen Rechte, aus dem mit Agnes Boros geschlossenen Vertrag weder an Dritte übertragen noch an Dritte verpfänden.

GEHEIMHALTUNG

Für den Fall, dass bereits vor einem schriftlichen Vertragsabschluss zwischen der/dem AG und Agnes Boros Unterlagen (Kostenvoranschläge, etc) übergeben oder ausgetauscht wurden und kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, so wird eine wechselseitige Herausgabe- und Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart.

WERBUNG IN EIGNER SACHE

Agnes Boros ist dazu berechtigt, auf der Homepage oder auf anderen geeigneten Werbemitteln mit Namen und Logo auf die zum/zur AG bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und etwa Fotos von Referenzprojekten zu veröffentlichen (Referenzhinweis). Agnes Boros ist bis zum schriftlichen Widerruf durch den/die AG berechtigt, Referenzen oder Referenzprojekte zu veröffentlichen, um Werbung in eigener Sache zu betreiben.

RECHTSWAHL / GERICHTSSTAND / VERTRAGSSPRACHE

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Verweisnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem mit Agnes Boros abgeschlossenen Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am sachlich zuständigen Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Agnes Boros bleibt durch diese Gerichtsstandsvereinbarung weiterhin berechtigt, den/die AG an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

Punkt 19. vorletzter und letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Verbrauchern steht explizit der Verbrauchergerichtsstand zu.

ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort ist der Standort von Agnes Boros, nämlich Wien.

ADRESSÄNDERUNG

Der/die AG ist verpflichtet, Agnes Boros Änderungen seiner/ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

DATENSCHUTZ

Der/die AG erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass Agnes Boros die von ihm/ihr bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Überweisungsdaten, Telefonnummer) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie Bestelldatum, bestellte oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten) unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz (DSGVO) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung elektronisch speichert und weiterverarbeitet.

SALVATORISCHE KLAUSEL / ALLGEMEINES

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag. Aus dem Umstand, dass Lechner GmbH einzelne oder alle der ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

Punkt 23.1 vorletzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Verbrauchergeschäften gilt folgendes: Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

  • Allfällige vorhandene AGB des/der AG gelangen keinesfalls zur Anwendung und werden von Agnes Boros auch bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird. Ein gesonderter Widerspruch gegen die AGB des/der AG durch Agnes Boros ist nicht erforderlich.

 

  • Agnes Boros kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen die AGBs ändern. Die Änderung der AGBs erfolgt durch Zusendung eines E-Mail mit Hinweislink zu den geänderten AGBs auf die von dem/der AG bekanntgegeben E-Mail-Adresse. Die Änderungen in den AGBs werden farblich gekennzeichnet dargestellt, um dem/den AG einen Überblick über die Neuerung zu gewährleisten. Diese AGBs gelten bis auf Widerruf in der jeweils letztgültigen Fassung.
  • Die/der AG können binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des E-Mail, mit dem die Änderungen der AGBs kundgemacht wurden, per E-Mail an info@ab-handgemacht.at widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so gelten die Änderungen als angenommen.
  • Agnes Boros klärt den/die AG jedenfalls mit dem E-Mail, mit dem die Änderungen der AGBs kundgemacht werden, darüber auf, dass bei Nichterhebung eines Widerspruchs binnen einer Frist von einem Monat, die Änderungen vom AG/ von der AG als angenommen gelten.

Stand: 08.03.2025